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VORGEHENSWEISE BEI EINREICHUNG VON BESCHWERDEN IM ZUSAMMENHANG MIT MEDIZINISCHER BEHANDLUNG

Vytvořeno: 11. 12. 2012 Poslední aktualizace: 22. 6. 2020

In den Fällen, in denen eine Person der Auffassung ist, dass sie nicht korrekt medizinisch behandelt wurde, oder dass es zu einem Verzug mit der angemessenen medizinischen Versorgung gekommen ist, oder wenn einer Person eventuell die notwendige medizinische Behandlung verweigert wurde, darf die betreffende Person eine Beschwerde einreichen. Wenn eine Person mit dem Verhalten des Arztes oder mit seiner Einstellung unzufrieden ist, wenn sie die erhaltenen Informationen für unzureichend hält oder wenn sie sogar den Verdacht hat, dass es sich um eine Unterlassung der pflichtmäßigen Behandlung, ggf. um eine Verfehlung bei einer Operation handelt, darf sich die betreffende Person auch beschweren.

Vorgehensweise beim Einreichen einer Beschwerde

Das Einreichen einer Beschwerde ist einer der letzten Schritte, wenn Sie mit der Art und Weise der medizinischen Behandlung oder mit den Ergebnissen der medizinischen Behandlung unzufrieden sind. Es ist jedoch zu empfehlen, sämtliche übrigen Möglichkeiten zur Nachbesserung auszuschöpfen. Es kann vorkommen, dass die Probleme nur durch ein kleines Missverständnis, unzureichende Fähigkeiten oder im schlechteren Fall durch fehlende Bereitschaft der medizinischen Fachkräfte, alles Notwendige zu erläutern, verursacht wurden. Kleinere Probleme sollten in Form eines persönlichen Besuchs geklärt werden, und zwar möglichst bald.

Wenn Sie mit der medizinischen Behandlung unzufrieden sind, sollten die Einwände mit dem behandelnden Arzt erörtert werden, auch sein Vorgesetzter – der Chefarzt sowie die Mitglieder des Topmanagements (Direktor oder stellvertretender Direktor) sind verpflichtet, sich die Einwände anzuhören.

Wenn es sich um schwerwiegendere Fälle handelt, sollten Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen, wodurch Ihnen eine schriftliche Antwort in der entsprechenden Frist garantiert wird. Die Beschwerde kann auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.

Gemäß dem Gesetz über medizinische Dienstleistungen ist die Beschwerde bei dem Dienstleister einzureichen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, das heißt bei dem Arzt oder Leiter der medizinischen Einrichtung. Wenn die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, mit der Erledigung der Beschwerde nicht einverstanden ist, kann sie beim zuständigen Verwaltungsorgan Beschwerde einreichen, welches dem Dienstleister die Berechtigung zur Erbringung von medizinischen Dienstleistungen erteilt hat – das heißt in den meisten Fällen ist die Beschwerde an das Bezirksverwaltungsamt zu richten, in dessen Bezirk sich die medizinische Einrichtung befindet.

Wenn der Verdacht vorliegt, dass es sich um eine fachliche Verfehlung oder um unethisches Verhalten eines Arztes oder eines Zahnarztes handelt, können Sie bei der Tschechischen Ärztekammer bzw. bei der Tschechischen stomatologischen Kammer oder bei einem anderen Berufsverband Beschwerde einreichen. Die Tschechische Ärztekammer, die Tschechische stomatologischen Kammer sowie die übrigen Berufsverbände sind als Garanten für die Qualifikation verpflichtet, sich mit Ihrer Beschwerde zu befassen.

Das Gesetz über die medizinischen Dienstleistungen regelt nicht ausdrücklich die Möglichkeit, eine Beschwerde bei einer Krankenkasse einzureichen, die Einreichung einer solchen Beschwerde ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Krankenkasse kann sich mit der Verfehlung befassen, wenn sie mit dem betreffenden Krankenhaus, mit der betreffenden Klinik oder mit dem betreffenden Arzt einen Vertrag geschlossen hat. Über ihren Revisionsarzt wird die Krankenkasse die Begründung des Behandlungsprozesses beurteilen und insbesondere dessen Verlauf und das Verschreiben von Medikamenten und medizinischen Dienstleistungen bewerten, es wird auch beurteilt, ob die erbrachte medizinische Dienstleistung der Behandlung entspricht, die der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurde, ob nur die erforderlichen Leistungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden und ob die Art der erbrachten medizinischen Dienstleistungen dem gesundheitlichen Zustand des Patienten entspricht.

 

Zuständige Organe, bei denen eine Beschwerde eingereicht werden kann

  1. Der Dienstleister im Bereich der medizinischen Dienstleistungen, sprich der Arzt, der Chefarzt, Direktor u. ä. Der Dienstleister wird die Beschwerde überprüfen und dem Patienten seine Stellungnahme zukommen lassen. Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen, spätestens innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag des Erhalts erledigt werden.
  2. Das zuständige Verwaltungsorgan, welches dem betreffenden Dienstleister im Bereich der medizinischen Dienstleistungen die Berechtigung zur Erbringung von medizinischen Dienstleistungen erteilt hat (Bezirksverwaltungsämter, Magistrat der Hauptstadt Prag, Justizministerium, Innenministerium, Verteidigungsministerium, sofern sie Gründer des Dienstleisters sind). Bei diesem Verwaltungsorgan ist eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie mit der Erledigung der Beschwerde durch den Dienstleister nicht einverstanden sind.
  3. Die Tschechische Ärztekammer, die Tschechische stomatologische Kammer oder ein anderer Berufsverband, der Beschwerden bearbeitet, die Verfehlungen in Bezug auf die fachliche Vorgehensweise oder den Verdacht betreffen, dass sich der Arzt unethisch verhalten hat. Gegen unethisches oder nicht fachgerechtes Verhalten eines Arztes kann man innerhalb eines Jahres nach dem betreffenden Vorfall Beschwerde einreichen. Die Beschwerde kann der Patient aber auch jede andere Person (z. B. ein Verwandter) einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Zustellung bearbeitet werden. Wenn der Patient mit der Erledigung seiner Beschwerde nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Entscheidung der Revisionskommission Einwände erheben, über diese Einwände entscheidet anschließend der Ehrenrat der Tschechischen Ärztekammer. Gegen die Entscheidung darf auch der Arzt, gegen den das Verfahren geführt wird, oder das beauftragte Mitglied der Revisionskommission Berufung einlegen.
  4. Die Krankenkasse, wenn sie mit dem betreffenden Krankenhaus, mit der betreffenden Klinik oder mit dem betreffenden Arzt einen Vertrag geschlossen hat, wird die Begründung des Behandlungsprozesses beurteilen und insbesondere dessen Verlauf und das Verschreiben von Medikamenten und medizinischen Dienstleistungen bewerten, sie wird auch beurteilt, ob die erbrachte medizinische Dienstleistung der Behandlung entspricht, die der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurde, ob nur die erforderlichen Leistungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden und ob die Art der erbrachten medizinischen Dienstleistungen dem gesundheitlichen Zustand des Patienten entspricht. Des Weiteren ist es möglich, sich an die Krankenkasse zu wenden, wenn es sich um die Klärung von Situationen handelt, in denen ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft eine medizinische Behandlung verweigert hat, die zu den gezahlten medizinischen Dienstleistungen gehört.

Die Erledigung einer Beschwerde richtet sich nach der Verwaltungsordnung, gemäß der Verwaltungsordnung ist eine Beschwerde in einer Frist von höchstens 60 Tagen zu erledigen.