REGULIERUNGSBEITRÄGE IM GESUNDHEITSWESEN
Vytvořeno: 11. 12. 2012
Poslední aktualizace: 22. 6. 2020
Die Höhe und die Art der Entrichtung von Regulierungsgebühren regelt das Gesetz Nr. 48/1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung einiger zusammenhängender Gesetze, in der Fassung späterer Vorschriften.
Die Pflicht zur Entrichtung von Regulierungsgebühren haben alle Teilnehmer der öffentlichen Krankenversicherung (oder deren gesetzliche Vertreter) sowie versicherte Personen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz und Personen aus Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen über die Sozialversicherung oder ein internationales Abkommen geschlossen wurde (siehe weiter im Text).